Wer Geld oder Sachwerte der Stiftung KULTUR ERBE BAYERN übergibt, legt dieses Vermögen dauerhaft für eine gute Sache an – denn Stiftungsvermögen muss immer erhalten bleiben.
Zunächst kommt unser Einsatz unseren aktuellen KULTUR ERBE BAYERN-Projekten zu Gute: der Judengasse 10 in Rothenburg, Schloss Erkersreuth bei Selb und dem Berggasthof Streichen in Schleching. Aber wir wollen möglichst bald auch weitere wertvolle Kulturgüter retten und mit Leben erfüllen – ob uriges Wirtshaus, ein typisches Bauernhaus oder idyllischer Landschaftspark.
Mit einer Zustiftung können Sie das Fundament der Stiftung KULTUR ERBE BAYERN stärken. Die Erträge aus dem Kapitalstock werden für die tägliche Arbeit verwendet – zur Instandsetzung gefährdeter Bauwerke, zur Pflege von Kulturlandschaften, für die Qualifikation freiwilliger Helfer und die Organisation von Veranstaltungen, mit denen wir die Schützlinge gemeinsam beleben.
Sie können sowohl Kapital als auch Sachwerte wie Immobilien – auch nicht denkmalgeschützt – übertragen. Ihre Zuwendung trägt maßgeblich dazu bei unsere Idee groß und stark zu machen. Die Stiftung KULTUR ERBE BAYERN ist eine vertrauenswürdige Organisation, unter deren Dach historische Gebäude und Liegenschaften dauerhaft erhalten bleiben.
Unser Handeln unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Wenn Sie ein schützenswertes Objekt besitzen, können Sie es an die Stiftung KULTUR ERBE BAYERN übertragen. Denn die geschichtsträchtigen und oftmals ortsbildprägenden Bauten und Liegenschaften bleiben dann dauerhaft erhalten. Dafür sorgt die Stiftung mit ihren Erträgen aus dem Kapitalstock, zusätzlichen Spenden und Fördermitteln. Sie ist verpflichtet, dieser Aufgabe nachzukommen, und wird von der staatlichen Stiftungsaufsicht kontrolliert. So sorgen wir dafür, dass die Schutzgüter lebendiger Teil unserer Gegenwart bleiben – für jetzt und für immer.
Damit bei der Verwendung der Erträge dauerhaft an Sie oder einen anderen Menschen erinnert wird, können Sie Ihrer Zustiftung in den Vermögensstock auch einen Namen geben. Ein Namensfonds kann ab der Zustiftung von 50.000 Euro eingerichtet werden, und bei Zuwendungen aus seinen Erträgen wird stets eigens auf den Fonds als Quelle verwiesen. Zusätzlich kann der Stifter einen bestimmten Verwendungszweck festschreiben. Ein Namensfonds kann auch bei einer letztwilligen Verfügung eingerichtet werden.
Wenn Ihnen ein spezieller Zweck besonders zusagt, können Sie auch einem Themenfonds bei KULTUR ERBE BAYERN Kapital zukommen lassen. Mit unserem ersten Themenfonds „Förderung von denkmalgeschützten Wohnhäusern in der Oberpfalz“ tragen wir dazu bei, die einzigartige Kulturlandschaft des Regierungsbezirks zu erhalten.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Kapital einem ganz bestimmten Herzensanliegen zu Gute kommt, oder wenn Sie ein ganz bestimmtes Baudenkmal oder einen konkreten Zweck dauerhaft gefördert wissen wollen, kommt für sie eine Treuhandstiftung in Frage. KULTUR ERBE BAYERN kümmert sich dann um die organisatorischen Aufgaben dieser unselbständigen Stiftung und setzt mit ihren Erträgen dauerhaft den durch Sie festgesetzten Willen um.
Damit das Kapital der Treuhandstiftung gut wirken kann, raten wir zu einem höheren Anfangskapital. Dabei erhebt KULTUR ERBE BAYERN keine Verwaltungsgebühren. Lediglich Fremdkosten (z. B. Bankgebühren) werden aus den Erträgen bestritten. Der Stifter selbst kann sich in die Stiftungsarbeit einbringen.
Gemeinsam wirken
Wenn viele Menschen am gleichen Strang ziehen, kann eine Idee groß werden. Gemeinsam setzen wir uns für starke Orte ein, die das Kostbare und Unverwechselbare bayerischer Kultur in die Zukunft tragen.