Denkmalschutz – für das Zeugnis kultureller Entwicklung

Gemäß Definition ist ein Denkmal entweder „eine zum Gedächtnis an eine Person oder ein Ereignis errichtete, größere plastische Darstellung“ oder „ein erhaltenes (Kunst)werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt“. Unter den zweiten Teil dieser Definition fallen insbesondere Baudenkmäler. Diese werden unter Schutz gestellt, sofern an der Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.

Gemäß Definition ist ein Denkmal entweder „eine zum Gedächtnis an eine Person oder ein Ereignis errichtete, größere plastische Darstellung“ oder „ein erhaltenes (Kunst)werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt“. Unter den zweiten Teil dieser Definition fallen insbesondere Baudenkmäler. Diese werden unter Schutz gestellt, sofern an der Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.

Denkmalschutz in Bayern – Eine breite Vielfalt

Ziel ist es, Denkmäler dauerhaft zu erhalten. Das Wort „Denkmal“ lässt sich bis in die Zeit Martin Luthers zurückführen, wo es als Übersetzung aus dem Griechischen für „Gedächtnisstütze“ verwendet wurde.

Denkmalschutz unterfällt in Deutschland der grundgesetzlich geregelten Gesetzgebungskompetenz der Länder gem. Art. 30, 70 GG. In Bayern gilt das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG). Danach sind geschützte Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdungen zu schützen. Für Eigentümer und Besitzer besteht die Pflicht, sorgfältig und verantwortungsvoll mit den Schutzgütern umzugehen.

Es gibt ca. 120 000 Denkmäler in Bayern, welche vom Denkmalschutzgesetz erfasst sind; in Deutschland sind es über eine Million. Der Freistaat verfügt also über eine ganz beträchtliche Anzahl vielfältiger Denkmäler, die von großen barocken Klosteranlagen und Kirchenbauten über mittelalterliche Burgen in Franken und beschauliche Altstadtensembles bis hin zu kleinen Bauernhöfen in allen Regionen reichen.

Förderung von Denkmalschutz durch Spenden

Trotz eines umfangreichen staatlichen Schutzes droht vielen Gebäuden der Verfall.

Dem Erhalt notleidender Bauwerke hat sich Kulturerbe Bayern angenommen. Kulturgüter sollen in Zusammenarbeit mit professionellen Unterstützern und freiwilligen Helfern saniert und für kommende Generationen erhalten werden. Die Initiative übernimmt historische Grundstücke und Liegenschaften, Gebäude und Kulturlandschaftsteile wie Gärten oder Parks in Bayern dauerhaft in ihr Eigentum. Die Schützlinge werden erlebbar und öffentlich zugänglich gemacht.

Der 2015 gegründete Verein wird von Beginn an durch das Bayerische Staatsministerium Wissenschaft und Kunst sowie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege unterstützt. Um diese Ziele aber erreichen zu können, sind Organisationen wie Kulturerbe Bayern jedoch auf eine breite, bürgerschaftliche Unterstützung angewiesen, weshalb im Sinne einer öffentlichen Kommunikation zur Spende aufgerufen wird.

Förderung für den Denkmalschutz

Kulturerbe Bayern kümmert sich um den Erhalt des über 600 Jahre alten und vom Verfall bedrohten Hauses in der Judengasse 10 in Rothenburg ob der Tauber. Mit Spenden kann sich die Öffentlichkeit an den Maßnahmen zur Instandsetzung des Gebäudes beteiligen. Als Gebäudepate können Sie etwa auch die Instandsetzung einzelner Bauteile wie Fenster, Gauben oder einzelner Gefache finanzieren. Ihr Name wird sofort online und nach der Instandsetzung im Eingangsbereich auf unserer Ehrentafel festgehalten (natürlich nur mit Ihrem Einverständnis). Eine Urkunde wird Sie an Ihre persönliche Verbindung zu unserem Schützling erinnern.

Das Objekt Judengasse 10 mit seinen einzigartigen Ausstattungsmerkmalen soll für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und eine Mischnutzung aus Erleben, Treffen und Wohnen geschaffen werden. Mit der Beteiligung möglichst vieler Menschen am Erhalt des Kulturgutes will Kulturerbe Bayern beweisen, dass jeder an der Erhaltung unseres gebauten und gewachsenen Erbes teilhaben kann.

Steuervorteile durch Denkmalschutz

Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie hat nicht nur positive Auswirkungen auf den Erhalt des Kulturguts. Eigentümer von Baudenkmälern profitieren zugleich von hohen Steuervergünstigungen.

Wer beispielsweise Sanierungskosten für ein denkmalgeschütztes Gebäude aufbringt, kann diese von der Steuer absetzen. Durch die entsprechend hohen Abschreibungssätze wird das zu versteuernde Einkommen reduziert. Denn anders als bei Neubauten sind die Abschreibungsätze für Sanierungen von Kulturdenkmälern besonders hoch. Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses können bis zu zehn Jahre 9% der Kosten zur Erhaltung des Gebäudes in der Steuererklärung berücksichtigen. Damit können bis zu 90% der anfallenden Kosten abgeschrieben werden.

Schutz von Denkmälern – viele Vorteile

Neben den steuerlichen Vorteilen wird durch den Schutz historisch bedeutender Gebäude die breite Vielfalt an Monumenten der Vergangenheit für die Zukunft erhalten. Viele Gebäude werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sodass der Schutz unseres gebauten und gewachsenen Erbes erlebbar und erfahrbar wird.

Für die Stadt Rothenburg soll das Haus in der Judengasse 10 ein echtes Highlight und eine neue Sehenswürdigkeit werden. Es ist ein authentisches Zeugnis für die Geschichte der Stadt und seine jüdische Kultur. Bei der Judengasse 10 handelt sich wahrlich um ein historisches Denkmal, welches es für die Zukunft zu erhalten gilt!

Gemeinsam können wir viel bewegen!

Bürgerschaftliches Engagement ist vielfältig, inspirierend und bringt interessierte Menschen zusammen. Jede Art von Beitrag hilft unserer Initiative, geschichtsträchtige Ort zu bewahren und wieder zu beleben. Helfen Sie mit und entdecken Sie in ganz Bayern Orte, die Sie sonst vielleicht nie kennengelernt hätten.

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