Steuervorteile durch Spenden

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung. Spenden können dabei in Geld oder in Sachleistungen bestehen, sogar ein Verzicht auf Auszahlung des Arbeitsendgeldes ist möglich. Meist wird durch die Spende ein gemeinnütziger Zweck verfolgt, sodass Dritte Hilfe erhalten. Durch Spenden entsteht aber nicht nur für den Empfänger ein Vorteil!

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung. Spenden können dabei in Geld oder in Sachleistungen bestehen, sogar ein Verzicht auf Auszahlung des Arbeitsendgeldes ist möglich. Meist wird durch die Spende ein gemeinnütziger Zweck verfolgt, sodass Dritte Hilfe erhalten. Durch Spenden entsteht aber nicht nur für den Empfänger ein Vorteil!

Spenden und Steuern: Lohnen sich Spenden steuerlich?

Grundsätzlich werden Spenden in der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Privatpersonen können gem. § 10b EStG pro Person bis zu 20 Prozent ihres Jahreseinkommens steuerlich geltend machen. Der Staat begünstigt Spenden für gemeinnützige und steuerbegünstigte Zwecke, für politische Parteien und den Vermögensstock einer Stiftung. Wichtig ist, dass die Spende freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt.

Steuervorteile durch Spenden für Unternehmen

Unternehmen können Spenden ebenfalls steuerlich geltend machen. Wenn sich die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft zur Zahlung einer Spende entscheidet, können bis zu 4 Promille des Jahresumsatzes und der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter als Betriebsausgaben geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. Bei Überschreiten dieser Grenze kann der überschüssige Restbetrag im nächsten Kalenderjahr von der Steuer abgesetzt werden.

Steuervorteile durch Spenden für Selbstständige

Selbstständige und (Personen-)Gesellschafter dürfen Spenden wiederum nur als Sonderausgaben in der persönlichen Steuererklärung angeben. Sofern die Spende aus Betriebsmitteln stammt, kann sie in der Gewerbesteuererklärung geltend gemacht werden und die zu zahlende Erwerbssteuer mindern. Dennoch wird auch für andere Unternehmen als Kapitalgesellschaften und Privatperson der überschüssige Betrag oberhalb der Grenze von 20 Prozent im jeweils nächsten Kalenderjahr berücksichtigt.

Steuervorteile durch Spenden: Wie werden Spenden steuerlich behandelt?

Es bedarf eines Nachweises, damit das Finanzamt die Spende akzeptiert. Es ist eine so genannte Zuwendungsbestätigung notwendig. Darin muss der Name des Spenders und die Höhe der Spende eingetragen sein. Die begünstigte Organisatin muss in der Spendenquittung ebenfalls nachweisen, dass sie gemeinnützig bzw. vom Staat begünstigt ist.

Bei Sachspenden bedarf es einer Schätzung über den aktuellen Marktwert der Sache. Diese Schätzung muss für das Finanzamt nachvollziehbar sein. Um dies zu beglaubigen, sollten zusätzlich Alter, Herkunft und Neupreis der Sache angegeben werden. Es können sämtliche Gebrauchsgegenstände an Organisationen gespendet werden, sofern die Sachen für steuerbegünstigte Satzungszwecke gedacht sind.

Steuervorteile durch Spenden: Heben Sie die Spendenquittung unbedingt auf!

Eine entsprechende Spendenquittung erhält der Spender regelmäßig von der begünstigten Organisation, wobei der Nachweis meist unmittelbar an das Finanzamt weitergeleitet wird. Seit dem 1. Januar 2018 ist es nicht mehr verpflichtend, die Quittung der Steuererklärung beizufügen. Allerdings ist das Finanzamt mindestens ein Jahr dazu berechtigt, den Nachweis einzufordern, sodass dieser nach dem Erhalt gut aufbewahrt werden sollte.

Spenden und Steuern – Sparen durch Wohltätigkeit

Eine Ausnahme von den strengen Anforderungen über den Nachweis gibt es in besonderen Fällen und für Kleinbetragsspenden bis 200 Euro. Soweit die Spende der Hilfe in Katastrophenfällen dient, an gemeinnützige Vereine, staatliche Behörden oder an eine politische Partei gerichtet ist, reicht ein vereinfachter Nachweis aus.

In solchen Fällen genügt der Bareinzahlungsbeleg beziehungsweise die Buchungsbestätigung der Bank. Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, sowie Betrag und Buchungstag müssen ersichtlich sein.

Spenden und Zustiftungen an Kulturerbe Bayern

Kulturerbe Bayern verspricht einen vertrauensvollen und zielgerichteten Umgang mit den erhaltenen Spenden. Aufgabe ist es, gebautes und gewachsenes kulturelles Erbe für alle Menschen erlebbar und erfahrbar zu machen, um auf diese Weise historische Gebäude oder schützenswerte Kulturlandschaftsteile wie Gärten und Parks auf Dauer zu erhalten. Das historische Haus in der Judengasse 10 in Rothenburg ob der Tauber ist ein ebensolcher Schatz, welcher sich im Kern der Altstadt verbirgt. Das Haus stand lange leer und drohte zu verfallen, bis es in die Obhut von Kulturerbe Bayern genommen wurde. Mit einer Gebäudepatenschaft können Sie etwa auch die Instandsetzung einzelner Bauteile finanzieren. Ihr Name wird sofort online und nach der Instandsetzung im Eingangsbereich auf unserer Ehrentafel festgehalten (natürlich nur mit Ihrem Einverständnis). Eine Urkunde wird Sie an Ihre persönliche Verbindung zu unserem Schützling erinnern.

Wer Geld oder Sachwerte für die Stiftung Kulturerbe Bayern stiftet, legt das Vermögen dauerhaft für eine gute Sache an – denn das Stiftungsvermögen muss immer erhalten bleiben. Mit einer Zustiftung von Kapital verstärken Sie das Fundament der Stiftung verstärken. Die Erträge aus dem Kapitalstock werden für die tägliche Arbeit verwendet – zur Instandsetzung gefährdeter Bauwerke, zur Pflege von Kulturlandschaften, für die Qualifikation freiwilliger Helfer und die Organisation von Veranstaltungen, mit denen wir die Schützlinge gemeinsam beleben.

Damit bei der Verwendung der Erträge dauer­haft an Sie oder einen anderen Menschen erinnert wird, können Sie Ihrer Zustif­tung in den Ver­mö­gens­stock auch einen Namen geben. Ein Namens­fonds kann ab der Zustif­tung von 50.000 Euro ein­gerichtet werden, und bei Zu­wen­dungen aus seinen Erträgen wird stets eigens auf den Fonds als Quelle ver­wiesen.

Spenden steuerlich absetzen – bereits in kleiner Höhe lohnenswert!

Damit die Instandsetzung unseres ersten Schützlings, dem Objekt Judengasse 10 in Rothenburg ob der Tauber, erfolgen kann, kommt es auf Ihre Spende an. Mit Ihrer Hilfe kann das Haus wieder in wahrem Glanz erscheinen.

Der Erwerb ist bereits allein durch Spenden ermöglicht worden. Nun soll wieder Leben in das alte Mauerwerk einziehen. Es soll eine Mischnutzung aus Erleben, Treffen und Wohnen entstehen, um so einen dauerhaften, denkmalgerechten Erhalt zu garantieren. Im Obergeschoss werden Vereinsräume geschaffen, in den darüber liegenden Etagen sowie im Erdgeschoss entstehen Wohnräume und für die Eingangshalle ist ein Veranstaltungsraum vorgesehen. Außerdem soll die im Kellergewölbe des Hauses befindliche Mikwe – ein jüdisches Ritualbad und zugleich eines der ältesten noch erhaltenen seiner Art in Deutschland – öffentlich zugänglich gemacht werden.

Spenden steuerlich absetzen – eine Beispielrechnung

Bei einem Bruttodurchschnittsgehalt in Höhe von circa 45.000 Euro sind Geldspenden von 200 Euro im Rahmen des vereinfachten Verfahrens bereits mit circa 85 Euro steuerlich absetzbar. Bei einer Spende oberhalb dieses Betrages lässt der Verein Ihnen unaufgefordert eine Spendenquittung zukommen, welche auf Nachfrage beim Finanzamt eingereicht werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, den Verein testamentarisch mit einer Geld- oder Sachspende zu bedenken.

Spenden für die bayerische Kultur – Ihre Hilfe zählt

Kulturerbe Bayern verfolgt das Ziel, kulturelle Schätze zu heben und zu retten. Dabei geht es insbesondere um eine denkmalgerechte Instandhaltung der Schützlinge, aber auch um eine angemessene Teilhabe der Öffentlichkeit. Dadurch wird den Spendern sowie auch der Allgemeinheit etwas zurückgegeben.

Die Spenden werden dort eingesetzt, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dazu gehören Rettungskonzepte für zukünftige Objekte, Instandsetzungspläne, aber auch Werbung zur Unterstützung der Schützlinge. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, den Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland voranzutreiben und das aus vergangener Zeit Erbaute für kommende Generationen lebendig zu erhalten.

Jede kleine Spende führt zu etwas Großem. Retten Sie das Haus in der Judengasse 10 oder unterstützen Sie ganz allgemein Kulturerbe Bayern. Helfen Sie, möglichst viele Schätze auf Dauer zu erhalten.

Gemeinsam können wir viel bewegen!

Bürgerschaftliches Engagement ist vielfältig, inspirierend und bringt interessierte Menschen zusammen. Jede Art von Beitrag hilft unserer Initiative, geschichtsträchtige Ort zu bewahren und wieder zu beleben. Helfen Sie mit und entdecken Sie in ganz Bayern Orte, die Sie sonst vielleicht nie kennengelernt hätten.

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