SPENDEN ABSETZEN STEUER

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dabei helfen können, wertvolles Kulturerbe zu erhalten – und zugleich Ihre Steuerlast zu senken. Denn Spenden an gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Kulturerbe Bayern oder der Verein Kulturerbe Bayern e.V. können Sie bei Ihrer Steuererklärung in Abzug bringen. So bleiben mehr Scheine in Ihrem Geldbeutel übrig – verbunden mit dem schönen Gefühl, für die Gesellschaft aktiv zu sein. Denn mit Ihrer Spende an die Stiftung oder den Verein Kulturerbe Bayern unterstützen Sie wertvolle Denkmäler, Traditionen und Projekte in Bayern, an denen sich viele Menschen erfreuen – heute und in Zukunft.

Spenden absetzen Steuer: Geld sparen, Gutes tun 

Zunächst einmal: Was heißt es überhaupt, eine Spende steuerlich abzusetzen? Es bedeutet, dass Sie eine finanzielle Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation bei Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen können. Im deutschen Steuerrecht gilt der gespendete Betrag als „Sonderausgabe“, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Das heißt: Wann immer Sie für einen gemeinnützigen Zweck spenden, verringert sich dadurch die Höhe Ihrer Einkommensteuer. Wer so spendet, zahlt also weniger ans Finanzamt. Sie möchten auch Spenden absetzen und Steuer sparen?  

Sinnvoll spenden: So unkompliziert geht‘s

Enkelfreundlich leben betrifft nicht nur die Umwelt, sondern auch die Kultur. Bitte helfen Sie uns zu helfen. Engagieren Sie sich für unsere gemeinnützigen Projekte, und bewahren Sie so wertvolles Kulturerbe! Entscheiden Sie sich einfach für ein Projekt, das Sie unterstützenswert finden oder unterstützen Sie mit Ihrer Spende ganz allgemein die Arbeit von Stiftung und Verein. Hier geht’s zur Übersicht all unserer Objekte und zum Online-Spendenformular: Spenden für Kultur, Kultur bewahren. Wichtig: Vergessen Sie nicht bei Ihrer Spende, den Spendenzweck zu nennen. 

Spenden ist für viele engagierte Menschen eine Bürgerpflicht. Schließlich ist Spenden die Gelegenheit, auf unkomplizierte Weise etwas Gutes zu tun. Mit einer Spende hat man auch die schöne Möglichkeit, der Allgemeinheit etwas zurückzugeben, wenn man sich privilegiert fühlt. Dass sich dabei gleichzeitig noch steuerliche Vorteile nutzen lassen: umso besser.  

Die wichtigste Voraussetzung fürs Spenden-Absetzen und Steuersparen ist, dass Sie Ihre Zuwendung an eine anerkannte gemeinnützige Organisation leisten und dass Sie Ihre Spende schriftlich belegen können. Geht auch Spenden absetzen von der Steuer, wenn ich ausländische Organisationen unterstützen will? Ja, allerdings sind Spenden ins Ausland hier zu Lande nur absetzbar, wenn die Organisation (auch) in Deutschland registriert ist. 

Spenden absetzen, Steuer sparen: Brauche ich dafür eine Quittung?

Ja. Wenn Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen möchten, benötigen Sie für das Finanzamt einen Nachweis in Form eines Belegs. Diesen offiziellen Beleg erhalten Sie von der Initiative, die Sie unterstützen. Ob nun dieser Beleg Spendenquittung, Zuwendungsbestätigung oder Spendenbescheinigung genannt wird, entscheidend ist: Jede gemeinnützige Organisation ist dazu verpflichtet, Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen, wenn Ihre Spende über 300 Euro beträgt. Meist geschieht das als Sammlung aller unterjährigen Spenden spätestens im ersten Quartal des Folgejahres. Sollten Sie diesen Beleg nicht automatisch erhalten, schicken Sie der Organisation am besten eine E-Mail oder eine andere schriftliche Nachfrage.  

Wenn Ihre Spende den Grenzwert von 300 Euro unterschreitet, genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis, etwa ein Kontoauszug oder ein Zahlungsbeleg, beispielsweise von Paypal. Aus diesem muss klar hervorgehen, wann Sie wie viel wohin gespendet haben. Jetzt zu der spannenden Frage: Wenn ich meine Spende von der Steuer absetzen will, wie viel gibt es zurück? Ist der gesamte Spendenbetrag von der Steuer abziehbar? 

Spenden von der Steuer absetzen: Wie viel gibt’s zurück? 

Zunächst klären wir die Frage, wie hoch der maximale Betrag ist, den man steuerlich absetzen kann. In Deutschland können Steuerpflichtige Geldspenden von bis zu 20 Prozent ihres Jahreseinkommens steuerlich absetzen. Hier zu Lande gilt diese Regelung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Selbstständige. Gut zu wissen, wenn es ums Spenden-Absetzen und Steuersparen geht: Wenn Sie mehr als diese jährliche Höchstgrenze (= 20 Prozent des gesamten Einkommens) geben wollen, können Sie Ihre Spende(n) auch in Folgejahre „schieben“. Im Steuerrecht nennt man das Vortragsmöglichkeit – eine praktische Lösung für hohe Spendenbeträge. 

Spenden absetzen, Steuer sparen: Rechenbeispiel

Nehmen wir an, Ihr Jahreseinkommen beträgt 50.000 Euro und Sie spenden 1.000 Euro an eine gemeinnützige Initiative wie KULTUR ERBE BAYERN. Dann können Sie Ihre Spende zu 100 Prozent von der Steuer absetzen, denn sie liegt unter der 20-Prozent-Grenze. Falls Ihre Spende höher als 10.000 Euro sein sollte – Sie also mehr als 1/5 Ihrer Jahreseinkünfte spenden – übersteigt das den Höchstbetrag. Das macht aber nichts, weil der übersteigende Teil in die folgenden Jahre übertragen werden kann – die Vortragsmöglichkeit. Fragen Sie dazu im Zweifelsfall Ihren Steuerberater oder Ihre Steuer-Software.  

Parteispenden absetzen und Steuer sparen

Kann ich auch Spenden an Parteien absetzen bei der Steuer? Ja, in Deutschland können Sie auch Spenden an Parteien von Ihrer Einkommensteuer in Abzug bringen. Die zu zahlende Steuer wird durch die Zuwendung an die Partei in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags reduziert. Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) gelten andere Regeln. Hierzu finden Sie alle Informationen auf den Webseiten der Parteien.  

Spenden absetzen, Steuer sparen: So einfach funktioniert’s

Muss ich Fristen für die Einreichung von Spenden beim Finanzamt beachten? In Deutschland müssen Sie Ihre gemeinnützige Spende nicht unbedingt gleich bei der nächsten Steuererklärung mit einreichen. Sie können Ihre Spende noch bis zu vier Jahre nach dem Ende des Kalenderjahrs, in dem sie geleistet wurde, steuerlich geltend machen. In welchem Falle das sinnvoll ist, sagt Ihnen ebenfalls Ihr Steuerberater. 

Zur Erinnerung: Um Ihre Spende absetzen zu können, muss sie an eine gemeinnützige Organisation gehen, und es muss Ihnen dafür ein Beleg vorliegen. Diesen Beleg in Form einer Zuwendungsbestätigung brauchen Sie zwingend als Nachweis, wenn die Höhe des Betrags den Grenzwert von 300 Euro überschreitet. Gibt es für Sie noch mehr Möglichkeiten, Spenden abzusetzen und Steuer zu sparen? 

Spenden steuerlich absetzen: Sachspenden

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie in Deutschland auch eine Sachspende steuerlich geltend machen. Hier ein paar wichtige Punkte, die Sie beim Sachspenden-Absetzen für die Steuer beachten müssen: 

  • Sachspenden absetzen bei Steuer Punkt I. Ihre Sachspende muss an eine als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Organisation gehen, die steuerbegünstigt ist – wie Verein, Stiftung oder Kirche.
  • Sachspenden absetzen bei Steuer Punkt II. Der Wert Ihrer Sachspende muss nachvollziehbar sein. Sie sollten mittels Rechnungen oder Gutachten belegen können, wie viel die gespendeten Gegenstände wert sind. Sie können auch Marktpreise als Nachweise heranziehen. 
  • Sachspenden absetzen bei Steuer Punkt III. Auch für die Sachspende muss Ihnen ein Nachweis, also eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. 

Wo kann ich Sachspenden absetzen bei der Steuererklärung? Ganz einfach: Tragen Sie den Wert Ihrer Sachspende bei der Einkommensteuererklärung unter „Sonderausgaben“ ein bzw. überlassen Sie diesen Job Ihrem Steuerberater. Haben Sie noch weitere Optionen, Spenden abzusetzen und Steuern zu sparen? 

Spenden steuerlich absetzen: Zeitspenden

Stellen Sie Ihre kostbare Zeit manchmal einer gemeinnützigen Organisation zur Verfügung? Wunderbar. Aber können Sie diese tatkräftige Zuwendung auch von der Steuer absetzen? Leider nicht. In Deutschland können freiwillige und unentgeltliche Arbeiten steuerlich nicht geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind nur Geldspenden und Sachspenden, siehe oben.  

Eine Möglichkeit haben Sie allerdings, etwas Geld vom Finanzamt zurückzubekommen: Sie können die Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind – etwa Fahrt-, Telefon- und Materialkosten – beim Finanzamt einreichen, sofern Sie auf eine Erstattung durch die Organisation verzichtet haben. Dieser Verzicht gilt als „fiktive Spende“ und ist steuerlich absetzbar. Achtung: Auch hierfür müssen Sie eine Spendenbescheinigung vorlegen.   

Warum überhaupt spenden?

Mit Spenden an gemeinnützige Organisationen können Sie wirksam werden für Themen, die Ihnen für unser Gemeinwesen wichtig sind: Demokratie und Teilhabe, Umwelt, Kultur u.v.m. Denn wir alle wissen, staatliche Unterstützung ist begrenzt. Durch Spenden können wir Bürger direkt dazu beitragen, wichtige Projekte zu finanzieren, für die keine öffentlichen Gelder fließen. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Spenden stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern die Solidarität unter Menschen. Mit Ihrer Spende leisten Sie also einen wertvollen Beitrag für eine gerechtere und nachhaltigere Zukunft. 

Spenden absetzen, Steuer sparen, was für sich und andere tun

Schlagen Sie gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe, und spenden Sie für eine Initiative, die sich für das reichhaltige und vielfältige Kulturerbe in ganz Bayern starkmacht. In Deutschland – und in vielen anderen Ländern der Welt – können Spenden an gemeinnützige Organisationen, die sich für den Schutz und Erhalt von wertvollem Kulturerbe einsetzen, steuerlich abgesetzt werden. Verschenken Sie also nichts! Machen Sie Ihre Spende an KULTUR ERBE BAYERN als „Sonderausgabe“ in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend. 

Direkt an KULTUR ERBE BAYERN spenden: So einfach geht‘s

Hier listen wir alle Projekte von KULTUR ERBE BAYERN auf, die Sie mit Ihrer Zuwendung unterstützen können. Springen Sie von hier zum Spendenformular für Ihr Wunschprojekt – und engagieren sich so unmittelbar für dessen Erhalt.  

Ein Hinweis in eigener Sache: Bitte geben Sie immer den Verwendungszweck Ihrer Spende an KULTUR ERBE BAYERN an, zum Beispiel: „Berggasthof Streichen“. Wenn Sie unsere Arbeit allgemein, also projektunabhängig unterstützen möchten, geben Sie als Verwendungszweck bitte „Arbeit der Stiftung“ oder „Arbeit des Vereins“ an. 

Spenden absetzen, Steuer sparen: Bekomme ich von KULTUR ERBE BAYERN eine Spendenquittung?  

Selbstverständlich. Unabhängig von der Höhe Ihrer Spende erhalten Sie je nach Spendenzweck eine Spendenbestätigung vom Verein oder der Stiftung Kulturerbe Bayern. Diese geht Ihnen in der Regel zu Beginn des Folgejahres Ihrer Spende zu. Dieser Nachweis beinhaltet alle Angaben, die Sie für Ihr Finanzamt benötigen. Reichen Sie den Beleg bitte zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein, wenn Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen möchten. 

Genießen Sie bayerisches Kulturerbe – mit inspirierenden Ausflugstipps

Welche bayerische Stadt wollten Sie schon immer mal kennenlernen? Das Team von KULTUR ERBE BAYERN lädt Sie ein, sich von diesen Online-Specials inspirieren zu lassen: 

Oder erleben Sie, was Sie mit Ihrer Spende an den Verein oder die Stiftung Kulturerbe Bayern bewirken können. Werden Sie Mitglied und entdecken Sie als Teil einer engagierten Gemeinschaft oftmals noch verborgene kulturelle Schätze in Bayern. Oder buchen Sie jetzt eine Erlebnisführung in unserem Schützling Judengasse 10 in Rothenburg ob der Tauber.

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Bürgerschaftliches Engagement ist vielfältig, inspirierend und bringt interessierte Menschen zusammen. Jede Art von Beitrag hilft unserer Initiative, geschichtsträchtige Ort zu bewahren und wieder zu beleben. Helfen Sie mit und entdecken Sie in ganz Bayern Orte, die Sie sonst vielleicht nie kennengelernt hätten.

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